Aktuelle News
Infothek
Zurück zur ÜbersichtTrompetenbaum ist kein stark wachsender Baum - Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück ausreichend
Ein Trompetenbaum muss nach § 41 Abs. 1 Nr. 1b des Nachbargesetzes von Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) einen Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück haben. Es handelt sich dabei nicht um einen stark wachsenden Baum, sodass kein Abstand von mindestens vier Metern gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1a NachbG NRW eingehalten werden muss. So entschied das Landgericht Kleve (Az. 6 O 204/23).
Im Jahr 2016 pflanzte die Eigentümerin eines Grundstücks in Grenznähe zum Nachbargrundstück zwei Trompetenbäume. Nach einer Umpflanzung im Jahr 2017 hatten die Bäume einen Abstand von zwar über zwei Metern, aber weniger als vier Metern zur Grenze des Nachbargrundstücks. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks meinte, die Trompetenbäume seien stark wachsend und müssten daher einen Grenzabstand von mindestens vier Metern einhalten. Er erhob schließlich Klage. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Bäume eine maximale Wuchshöhe von 15 bis 18 Metern erreichen können.
Das Gericht wies die Klage ab. Dem Nachbarn stehe kein Anspruch auf Entfernung der Trompetenbäume gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu. Der Grenzabstand zu seinem Grundstück werde nicht verletzt. Die Bäume brauchen nur einen Abstand von zwei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Ein Trompetenbaum sei nicht stark wachsend, sodass ein Grenzabstand von vier Metern nicht erforderlich sei. Stark wachsend im Sinne der Vorschrift sei ein Baum, wenn er besonders groß werde. Auf die Wuchsgeschwindigkeit komme es nicht an. Die Vorschrift liste einige Bäume auf, die Wuchshöhen von 30 Metern und mehr erreichen können. Solche Wuchshöhen erreiche der Trompetenbaum jedoch nicht.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
E-Mail schreiben >
Büro- und Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei-App
Im Apple AppStore oder im Google Play-Store "Meine Steuerberater-App" herunterladen. Servicecode 552350 eingeben.
Nun sind Sie immer von uns informiert!
Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024