Aktuelle News
Infothek
Zurück zur ÜbersichtAfA auf nachträgliche Anschaffungskosten eines Pkw-Tiefgaragenstellplatzes bei vorheriger Inanspruchnahme von Denkmal-AfA
Der Bundesfinanzhof hat zur AfA für den nachträglichen Erwerb eines Tiefgaragenstellplatzes (2015), der in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang zur 1999 erworbenen, denkmalgeschützten Mietwohnung steht, Stellung genommen (Az. IX R 14/20). Fraglich war, ob dieser Vorgang – ohne Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen AfA-Volumens der Wohnung (§ 7 Abs. 5 EStG-AfA-Volumen vorhanden/§ 7i EStG-AfA-Volumen schon verbraucht) – dazu führen kann, dass sich als neue AfA-Bemessungsgrundlage für die Wohnung inkl. Tiefgaragenstellplatz eine Bezugsgröße aus den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung und den nachträglichen Anschaffungskosten für den Erwerb der Tiefgarage bildet, auf die sodann der bisherige AfA-Satz nach § 7 Abs. 5 EStG angewendet wird.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten seien bei der Vornahme von AfA nach § 7 Abs. 5 EStG grundsätzlich ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für diese geltenden Prozentsatz abzusetzen.
Wenn der Steuerpflichtige AfA nach § 7i EStG auf die Herstellungskosten für Baumaßnahmen zur Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes in Anspruch nehme, würden die ‑ nach Ablauf des Begünstigungszeitraums für AfA nach § 7i EStG angefallenen ‑ nachträglichen Anschaffungskosten eines im gleichen Gebäude befindlichen Pkw-Tiefgaragenstellplatzes lediglich die Bemessungsgrundlage für den ‑ nicht nach § 7i EStG begünstigten ‑ Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes erhöhen, von dem der Kläger (weiterhin) AfA nach § 7 Abs. 5 EStG vornehme.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
E-Mail schreiben >
Büro- und Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei-App
Im Apple AppStore oder im Google Play-Store "Meine Steuerberater-App" herunterladen. Servicecode 552350 eingeben.
Nun sind Sie immer von uns informiert!
Letzte Änderung: 26.01.2023 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2023