Aktuelle News
Infothek
Zurück zur ÜbersichtVerfallene Prepaid-Guthaben aus Mobilfunkverträgen stellen umsatzsteuerliches Entgelt dar
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschied, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrags gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen darstellen (Az. 4 K 26/22).
Im Streitfall vermarktete die Klägerin über eine Organgesellschaft (A) Mobilfunkdienste mehrerer Netzbetreiber u. a. durch den Verkauf wiederaufladbarer Prepaid-Karten. Dabei wurden den Kunden nur von ihnen tatsächlich in Anspruch genommene Einzelleistungen der A oder dritter Fremdanbieter nach zuvor im einzelnen vereinbarten Preisen berechnet. Verblieben nach Auslaufen der Prepaid-Verträge Restguthaben der Kunden, konnten diese sie von A zurückfordern. Häufig ließen Kunden ihre Guthaben jedoch verfallen, sodass die Beträge endgültig bei A verblieben.
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Die Klägerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 20/24 anhängig.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
E-Mail schreiben >
Büro- und Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei-App
Im Apple AppStore oder im Google Play-Store "Meine Steuerberater-App" herunterladen. Servicecode 552350 eingeben.
Nun sind Sie immer von uns informiert!
Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024