Steuerberater Dirk Wittmeier 
 

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25.02.2018

Riester-Zulage schon beantragt?

Die Zulage für Ihren Riester-Vertrag muss nach amtlichem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Beitragsjahr folgt, beim Vertragsanbieter (i.d.R. bei der Versicherung) eingereicht werden. Der Antrag für das Kalenderjahr 2016 kann also noch bis zum 31.12.2018 gestellt werden.

Wenn Sie glauben, Sie müssten keinen Zulageantrag stellen, weil Sie sowieso die Steuerermäßigung nach § 10a EStG erhalten, dann irren Sie leider. Unabhängig davon, ob die Zulage beantragt wurde, kürzen die nicht gewährten Zulagen eine etwaige Steuerermäßigung. Ein Anspruch auf Zulage reicht für die Kürzung aus (ähnliche Regelung wie beim Kindergeld).

Daher raten wir Ihnen, dringend Ihre Zulagenbeantragung zu kontrollieren und etwaige Änderungen unverzüglich dem Vertragsanbieter anzuzeigen. Benötigen Sie Hilfe? Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.



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