Steuerberater Dirk Wittmeier 
 

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14.01.2018

Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit bei Grundstückslieferungen

Der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstückslieferungen (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dazugehörigen notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird. Sprechen Sie uns daher rechtzeitig an, um Sie im Rahmen eines Grundstückskaufs oder -verkaufs beraten zu können. Fehler in diesem Zusammenhang können sehr teuer werden.



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