Steuerberater Dirk Wittmeier 
 

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24.04.2018

Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung - Günstigere Rentenbesteuerung?

Die sogenannte Öffnungsklausel greift dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass bis zum 31.12.2004 für mindestens 10 Jahre Beitragszahlungen zur Rentenversicherung über den geltenden Höchstbeträgen geleistet wurden. Ist das der Fall, wird ein Teil der Rente je nach Rentenbeginn nach Abzug eines Rentenfreibetrags besteuert und ein Teil der Rente nur mit dem bis 2004 geltenden günstigen Ertragsanteil. Ihre Renten könnten daher günstiger besteuert werden.

Sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.



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