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06.02.2018
Belegvorhaltepflicht ab dem Veranlagungszeitraum 2017
Mit den Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2017 müssen dem Finanzamt keine Belege mehr eingereicht werden. Es besteht nur noch eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. D.h., wenn das Finanzamt Belege anfordert, muss man dem Finanzamt die Belege entsprechend nachreichen. Insgesamt erleichtert dieses hoffentlich den Veranlagungsprozess. Wir gehen davon aus, dass die Finanzämter die Steuerbescheide für 2017 zügiger erstellen wird. Haben Sie Fragen dazu? Sprechen Sie uns doch einfach an.
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Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024
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