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23.10.2017
Buchhalter sind nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil Aktenzeichen II R 22/15 vom 07.06.2017 entschieden, dass selbständige Buchhalter auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt sind, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch generiert werden. Daher können wir Ihnen nur raten: Lassen Sie die Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldungen von uns als Steuerberater erstellen und übermitteln. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
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Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024
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