Steuerberater Dirk Wittmeier 
 

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23.10.2017

Buchhalter sind nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil Aktenzeichen II R 22/15 vom 07.06.2017 entschieden, dass selbständige Buchhalter auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt sind, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch generiert werden. Daher können wir Ihnen nur raten: Lassen Sie die Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldungen von uns als Steuerberater erstellen und übermitteln. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.



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