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24.10.2017
Neue Beitragsregelungen für freiwillig Versicherte ab 2018
Kennen Sie schon das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)? Dieses ist am 11.04.2017 verabschiedet worden und gilt ab dem 01.01.2018. Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte werden ab 2018 nur noch vorläufig festgesetzt. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt ab 2018 rückwirkend anhand des endgültigen Einkommensteuerbescheides. Damit kann es ab 2018 sowohl zu Nachzahlungen als auch zu Erstattungen kommen. Anpassungen können drei Jahre rückwirkend erfolgen. Darüber hinaus wurden mit dem HHVG noch viele andere Dinge neu geregelt. HHVG im Detail
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Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024