Unser Blog
Kanzlei-Blog
Zurück zur Übersicht
20.11.2017
Haben Sie schon eine Verfahrensdokumentation?
Buchführungs- bzw. aufzeichnungspflichtige Steuerpflichtige müssen, so die Finanzverwaltung, eine Verfahrensdokumentation erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind. Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt zwar kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann. Aber es wird trotzdem eine Verfahrensdokumentation dringend empfohlen; insbesondere auch im Hinblick auf die ab 2018 mögliche Kassennachschau durch das Finanzamt.
Sprechen Sie uns zu diesem Thema an, wenn Sie insoweit Beratungsbedarf haben. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Zurück zur Übersicht
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
E-Mail schreiben >
Büro- und Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei-App
Im Apple AppStore oder im Google Play-Store "Meine Steuerberater-App" herunterladen. Servicecode 552350 eingeben.
Nun sind Sie immer von uns informiert!
Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024