Steuerberater Dirk Wittmeier 
 

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15.02.2018

Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2017

Sind Sie zur Abgabe von Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2017 verpflichtet, dann müssen Sie die Steuererklärungen grundsätzlich bis zum 31.05.2018 beim Finanzamt (evtl. auf elektronischem Weg) einreichen.

Werden Sie allerdings von einem Steuerberater betreut, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 31.12.2018. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.



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