Steuerberater Dirk Wittmeier 
 

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22.01.2018

Handeln Sie auch mit Bitcoin und Co.?

Das Handeln mit Kryptowährungen, wie z.B. Bitcoin, Etherium oder Ripple, ist grds. einkommen-, gewerbe- bzw. körperschaftsteuersteuerpflichtig. Je nach Einkunftsart gibt es eine Spekulationsfrist oder nicht. Auch umsatzsteuerlich kann der Handel spannend sein. Dazu hat die Bundesregierung nun Stellung genommen: BT-Drucks. 19/370 v. 05.01.2018, Antwort auf die Frage 25 der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.



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