Aktuelle News
Infothek
Zurück zur ÜbersichtVerzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionszusage gegen Abfindung - Annahme einer vGA?
Das Finanzgericht Münster nahm Stellung zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) anlässlich des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionszusage gegen Abfindung (Az. 13 K 391/20).
Unter einer vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sei bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sei, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG auswirke und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehe. Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis werde angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwende, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte. Außerdem müsse der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen sonstigen Bezug i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen.
Wenn der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender sei, könne eine vGA ferner dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahestehende Person erbringe, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehle (sog. formeller Fremdvergleich). Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze habe im Streitfall keine vGA vorgelegen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
E-Mail schreiben >
Büro- und Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei-App
Im Apple AppStore oder im Google Play-Store "Meine Steuerberater-App" herunterladen. Servicecode 552350 eingeben.
Nun sind Sie immer von uns informiert!
Letzte Änderung: 26.01.2023 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2023