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08.03.2018
BMF: Handel mit Bitcoins ist umsatzsteuerfrei
Lange Zeit herrschte in der Kryptogemeinde große Unsicherheit, ob der Tausch von Bitcoins gegen andere virtuelle oder gesetzlich anerkannte Währungen oder die Hingabe von Bitcoins für Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.
Mit Urteil vom 22.10.2015 (C-264/14, Hedqvist) hat der EuGH entschieden, dass der Umtausch von Bitcoins in eine konventionelle Währung umsatzsteuerfrei ist.
Dem stellt sich nunmehr auch das BMF nicht mehr entgegen, sondern hat sich mit Schreiben vom 27.02.2018 (III C 3 – S 7160-b/13/10001, 2018/0163969) der Auffassung des EuGH angeschlossen.
Quelle: Taxnews
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Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024