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01.05.2018
Beziehen Sie als Rentner auch Kapital-/Zinseinkünfte?
Wenn Sie neben Ihren Renteneinkünften weitere Einkünfte beziehen, kann bei Ihnen der Altersentlastungsbetrag zum Zuge kommen. Das gilt auch für Kapitaleinkünfe (z.B. Zinsen, Dividenden). Mit der Steuererklärung wird überprüft, ob bei den Kapitaleinkünften die Abgeltungssteuer greift oder aber der dann günstigere tarifliche Steuersatz. Beim tariflichen Steuersatz kommt auch der Altersentlastungsbetrag zum Zuge. Daher könnte dieses für Sie steuergünstiger sein.
Die tarifliche Besteuerung von Kapitalinkünften ist im Allgemeinen bis zu einem versteuernden Einkommen von ca. 15.000 € bei Ledigen und 30.000 € bei Verheirateten günstiger als die Abgeltungssteuervariante.
Eine Optimierung der Kapitaleinkünfte in diesem Fall ist ggf. möglich. Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024