Steuerberater Dirk Wittmeier 
 

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28.05.2018

Zinsen zu hoch?

Im Steuerrecht werden Steuernachzahlungen sowie -erstattungen verzinst. Der Zinssatz beträgt grds. 6% p.a. (weitere Einzelheiten zur Zinsberechnung können Sie bei uns erfragen). Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals Nachzahlungszinsen ab dem Veranlagungszeitraum 2015 mit dem Verweis auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken von der Vollziehung ausgesetzt (IX B 21/18, DStR 2018 S. 1020). Es kommt also Bewegung in die Frage der Zinshöhe. Noch offene Zinsbescheide sollten also weiter offen gehalten werden, um von einer evtl. positiven Rechtsprechung für die Steuerpflichtigen zu profitieren. Bitte sprechen Sie uns darauf an; wir beraten Sie gerne.



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