Steuerberater Dirk Wittmeier 
 

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24.04.2018

Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach führt zu Bauabzugssteuerpflicht

Nach dem Einkommensteuergesetz sind Unternehmer als Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland grundsätzlich verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Steuerabzug muss u.a. dann nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Darüber hinaus gibt es Freigrenzen.

Da Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage grds. auch Unternehmer sind, gilt diese Regelung dann auch.

Sprechen Sie uns bei Fragen bitte an.



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