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21.06.2018
Vorsteuervergütung in Drittländern bis 30. Juni beantragen
Unternehmer, die im Ausland Waren oder Dienstleistungen beziehen und dort nicht registriert sind, können sich die Vorsteuer im Vergütungsverfahren erstatten lassen. Die Antragstellung kann über die Außenhandelskammern oder direkt im Land selbst erfolgen. Für die Vorsteuervergütung in Drittländern (= Nicht-EU) endet die Antragsfrist am 30. Juni. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich! (Quelle: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/vorsteuerverguetung-in-drittlaendern-bis-30-juni-beantragen_170_455756.html?xing_share=news)
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Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024